Rechtsprechung
VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Maßregelvollzug; Beleihung; Unterbringungskosten; Budgetierung; Belegungsausgleich; Budgetvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Festsetzung durch Verwaltungsakt; Dissens; Auslegung; widersprüchliches Verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77
Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Die Klägerin ist dadurch beschwert i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO und muss gegen die Festsetzungsbescheide vorgehen, damit ihrem Erstattungsbegehren nicht deren Bestandskraft entgegengehalten werden kann (vgl. BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65).
Ebenso wenig kann die Ablehnung aufgrund Vertrags geforderter weiterer Leistungen durch Verwaltungsakt erfolgen (BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).
- BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04
Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Damit haben die Parteien einen koordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag i.S.v. Art. 54 S. 1 BayVwVfG geschlossen, bei dem sie sich als Träger öffentlicher Verwaltung auf dem Gebiet des Maßregelvollzugs im Verhältnis der Gleichordnung gegenüber stehen, da hinsichtlich des Gegenstands des Vertrags keine Partei der anderen übergeordnet ist (vgl. BVerwG NVwZ 2005, 1083 zu einem Vertrag zwischen zwei Bundesländern über die Kostenerstattung im Maßregelvollzug).Dies gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen aus einer Vereinbarung zwischen mit Bezug auf den Vertragsgegenstand gleichberechtigten Trägern öffentlicher Verwaltung (BVerwG NVwZ 2005, 1083; BayVGH BayVBl. 2005, 183).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 3 A 246/92
Kombination eines Anfechtungsantrags mit einem Leistungsantrag; Vertragliche …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Die Klägerin ist dadurch beschwert i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO und muss gegen die Festsetzungsbescheide vorgehen, damit ihrem Erstattungsbegehren nicht deren Bestandskraft entgegengehalten werden kann (vgl. BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).Ebenso wenig kann die Ablehnung aufgrund Vertrags geforderter weiterer Leistungen durch Verwaltungsakt erfolgen (BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).
- VGH Hessen, 05.11.1986 - 1 UE 700/86
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
§ 167 Abs. 2 VwGO ist auch auf Urteile anzuwenden, die auf eine mit einer Anfechtungsklage im Wege der Klagehäufung nach § 113 Abs. 4 VwGO verbundene Leistungsklage ergehen (vgl. VGH Kassel v. 5.11.1986 NVwZ 1987, 517). - BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82
Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Denn die darin getroffene Festsetzung stand unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden endgültigen Entscheidung und sollte damit lediglich bis zu deren Erlass Bestand haben (vgl. BVerwGE 67, 99). - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65). - BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86
Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65). - VGH Bayern, 18.10.2007 - 21 BV 05.1690
Sozialrecht: Kostenerstattung im Rahmen des Maßregelvollzugs // forensische …
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Während Art. 22 Abs. 4 AGBSHG und Art. 23 Abs. 4 AGSGB hier eine Vollkostenerstattung vorsahen, in deren Rahmen alle den Bezirken als Aufgabenträgern entstandenen notwendigen Aufwendungen nachträglich aus dem Staatshaushalt erstattet wurden (vgl. LT-Drs. 15/6305 S. 31; VG Würzburg BayVBl. 2001, 156; BayVGH BayVBl. 2008, 347), erhalten die Bezirke zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzugs nunmehr einen jährlich im Voraus festgelegten Geldbetrag für die im Budgetzeitraum zu erwartenden Kosten der Unterbringung. - VGH Bayern, 22.01.2004 - 4 CS 03.2236
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Zweckvereinbarung zwischen Kommunen
Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
Dies gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen aus einer Vereinbarung zwischen mit Bezug auf den Vertragsgegenstand gleichberechtigten Trägern öffentlicher Verwaltung (BVerwG NVwZ 2005, 1083; BayVGH BayVBl. 2005, 183).