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   VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144   

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VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144 (https://dejure.org/2011,47261)
VG München, Entscheidung vom 13.10.2011 - M 15 K 10.144 (https://dejure.org/2011,47261)
VG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - M 15 K 10.144 (https://dejure.org/2011,47261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Maßregelvollzug; Beleihung; Unterbringungskosten; Budgetierung; Belegungsausgleich; Budgetvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Festsetzung durch Verwaltungsakt; Dissens; Auslegung; widersprüchliches Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77

    Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Die Klägerin ist dadurch beschwert i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO und muss gegen die Festsetzungsbescheide vorgehen, damit ihrem Erstattungsbegehren nicht deren Bestandskraft entgegengehalten werden kann (vgl. BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).

    Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65).

    Ebenso wenig kann die Ablehnung aufgrund Vertrags geforderter weiterer Leistungen durch Verwaltungsakt erfolgen (BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

    Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Damit haben die Parteien einen koordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag i.S.v. Art. 54 S. 1 BayVwVfG geschlossen, bei dem sie sich als Träger öffentlicher Verwaltung auf dem Gebiet des Maßregelvollzugs im Verhältnis der Gleichordnung gegenüber stehen, da hinsichtlich des Gegenstands des Vertrags keine Partei der anderen übergeordnet ist (vgl. BVerwG NVwZ 2005, 1083 zu einem Vertrag zwischen zwei Bundesländern über die Kostenerstattung im Maßregelvollzug).

    Dies gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen aus einer Vereinbarung zwischen mit Bezug auf den Vertragsgegenstand gleichberechtigten Trägern öffentlicher Verwaltung (BVerwG NVwZ 2005, 1083; BayVGH BayVBl. 2005, 183).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 3 A 246/92

    Kombination eines Anfechtungsantrags mit einem Leistungsantrag; Vertragliche

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Die Klägerin ist dadurch beschwert i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO und muss gegen die Festsetzungsbescheide vorgehen, damit ihrem Erstattungsbegehren nicht deren Bestandskraft entgegengehalten werden kann (vgl. BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).

    Ebenso wenig kann die Ablehnung aufgrund Vertrags geforderter weiterer Leistungen durch Verwaltungsakt erfolgen (BVerwGE 59, 60; OVG NRW NJW 1995, 3003).

  • VGH Hessen, 05.11.1986 - 1 UE 700/86
    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    § 167 Abs. 2 VwGO ist auch auf Urteile anzuwenden, die auf eine mit einer Anfechtungsklage im Wege der Klagehäufung nach § 113 Abs. 4 VwGO verbundene Leistungsklage ergehen (vgl. VGH Kassel v. 5.11.1986 NVwZ 1987, 517).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Denn die darin getroffene Festsetzung stand unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden endgültigen Entscheidung und sollte damit lediglich bis zu deren Erlass Bestand haben (vgl. BVerwGE 67, 99).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründete Pflichten des Vertragspartners können von der Behörde deshalb nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (BVerwGE 50, 171; 59, 60), sofern es hierfür keine besondere Rechtsgrundlage gibt (BVerwGE 89, 345), die ggf. auch im Vertrag selbst geregelt sein kann (VG Regensburg NuR 2003, 65).
  • VGH Bayern, 18.10.2007 - 21 BV 05.1690

    Sozialrecht: Kostenerstattung im Rahmen des Maßregelvollzugs // forensische

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Während Art. 22 Abs. 4 AGBSHG und Art. 23 Abs. 4 AGSGB hier eine Vollkostenerstattung vorsahen, in deren Rahmen alle den Bezirken als Aufgabenträgern entstandenen notwendigen Aufwendungen nachträglich aus dem Staatshaushalt erstattet wurden (vgl. LT-Drs. 15/6305 S. 31; VG Würzburg BayVBl. 2001, 156; BayVGH BayVBl. 2008, 347), erhalten die Bezirke zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzugs nunmehr einen jährlich im Voraus festgelegten Geldbetrag für die im Budgetzeitraum zu erwartenden Kosten der Unterbringung.
  • VGH Bayern, 22.01.2004 - 4 CS 03.2236

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Zweckvereinbarung zwischen Kommunen

    Auszug aus VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144
    Dies gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen aus einer Vereinbarung zwischen mit Bezug auf den Vertragsgegenstand gleichberechtigten Trägern öffentlicher Verwaltung (BVerwG NVwZ 2005, 1083; BayVGH BayVBl. 2005, 183).
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